|
Seit März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von “Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.
In diesen ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette gekennzeichnet sind. Werden die Umweltzonen ohne eine Feinstaubplakette durchfahren, droht ein Bußgeld in Höhe von € 40,00 und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von deren Antriebskraft. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere der Feinstaubbelastung beitragen.
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen “Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte Plakette.
|