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Informationen zum Thema Feinstaub

Seit März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von “Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.

In diesen ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette gekennzeichnet sind. Werden die Umweltzonen ohne eine Feinstaubplakette durchfahren, droht ein Bußgeld in Höhe von € 40,00 und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von deren Antriebskraft. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere der Feinstaubbelastung beitragen.

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen “Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte Plakette.

Beginn der Umweltzone.

Ende der Umweltzone.

Beginn “ Umweltzone “

Ende “ Umweltzone “

Fahrverbot ohne benötigte Feinstaubplakette.

Signalisiert ein Fahrverbot ohne die angezeigte Plakette.

Welche Plakette benötigt mein Fahrzeug?

Anhand der unten aufgeführten Tabelle können Sie selbst prüfen was für eine Plakette für Ihr Fahrzeuge vorgesehen ist.

Feinstaubtabelle

Wo finde ich die Emissionsschlüssel-Nummer meines Fahrzeugs?

Sind Sie noch im Besitz eines “alten“ Fahrzeugscheins, finden Sie die Schlüssel-Nummer wie auf folgendem Bild gekennzeichnet.

Emissionsschlüssel-Nummer im alten Fahrzeugschein.

Sollten Sie jedoch schon im Besitz der “neuen” Zulassungsbescheinigung I sein, finden Sie die Schlüssel-Nummer wie folgt gekennzeichnet.

Emissionsschlüssel-Nummer Zulassungsbescheinigung I.

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77781 Biberach

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